Breadcrumb-Navigation

Fotografieren, Filmen & Audioaufnahmen

Private, gewerbliche & redaktionelle Zwecke

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz oder Filmen in den Dauer- und Sonderausstellungen des MARCHIVUM gestattet. Ausgenommen sind speziell gekennzeichnete Ausstellungsobjekte. Die Verwendung von Selfiesticks, Stativen, Drohne und zusätzlichen Lichtern (Blitz, Videoleuchten, etc.) ist nicht gestattet. 

Während der Führungen ist das Fotografieren erlaubt, Filmaufnahmen sowie Audioaufnahmen sind jedoch nicht gestattet. Gleiches gilt auch für Vorträge, Buchvorstellungen, Tagungen und andere Veranstaltungen. Im Friedrich-Walter-Saal stattfindende Veranstaltungen (fast alle) werden vom MARCHIVUM aufgezeichnet und via YouTube als Livestream übertragen.  

Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist vorab eine schriftliche Genehmigung des MARCHIVUM erforderlich. Dreh- und Aufnahmegenehmigungen erteilt die Abteilung Kommunikation und Marketing