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1744

Die von Kurfürst Karl Theodor erlassene neue Judenkonzession bestätigt den Mannheimer Juden zwar ihre alten Rechte, schränkt sich aber in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten ein. So wird die Bestrafung für wucherischen Handel von einer Geldstrafe zum Verlust des Schutzrechtes verschärft. Die Verringerung der in Mannheim lebenden Juden ist eines der Ziele dieser Konsession, welches sich auch daran zeigt, dass Juden die ihr Schutzgeld nicht bezahlen können, die Stadt verlassen müssen. Eine weitere Einschränkung betrifft die Auswahl beim Standort der Wohnhäuser, die bisher frei gegeben war und nun auf die Quadrate in der Nähe der Synagogen in F 1 und F 2 sowie des Friedhofs in F 7 beschränkt wird.