Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet, dass die Stadt Mannheim im Zuge ihres Neubaus der Kunsthalle die Werke der Künstlerin Nathalie Braun Barends entfernen durfte. Es handelt sich um die beiden Werke „HHole for Mannheim“ (das „Loch“) und die Lichtinstallation „PHaradies“.
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