Breadcrumb-Navigation

23. März 2020

Die Stadt Mannheim erlässt aufgrund der Corona-Krise eine Allgemeinverfügung, laut der es bis zum 19. April verboten ist folgende Orte im Stadtgebiet zu betreten: Rheinterrassen (zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Waldpark), Neckarwiesen (auf beiden Seiten des Neckarufers zwischen Industriestraße und Carlo-Schmid-Brücke), Paradeplatz, O 1 (die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege) und das Wasserturmgelände (die gesamte Grünanlage sowie die befestigte Fläche um den Wasserturm, ausgenommen die herumführenden Gehwege sowie die Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer zwischen Tattersallstraße und Rosengarten/Berliner Straße).