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14. April 2020

Die Stadt erlässt eine neue Allgemeinverfügung nach der es bis zum 14. Juni 2020 verboten ist, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet aufzuhalten: Wiesen an den Rheinterrassen (zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn Waldpark, ausgenommen Wege), Neckarwiesen (auf der Nordseite des Neckarufers zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke, ausgenommen Wege), Paradeplatz (die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege), Wasserturmgelände (die gesamte Grünanlage), Alter Meßplatz (die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege). Die Allgemeinverfügung vom 3. April 2020 tritt mit Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.