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21. April 2020

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann gibt bekannt, dass ab Montag, den 27. April, in ganz Baden-Württemberg die Pflicht besteht, beim Einkaufen sowie im Öffentlichen Nahverkehr Mund und Nase zu bedecken. Grund ist die hohe Ansteckungsgefahr des Coronavirus (Covid-19). Bisher galt nur eine "dringende Empfehlung", aber keine Pflicht.