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02. Mai 2020

Die Landesregierung ändert ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut. Durch die siebte Änderungsverordnung werden auch in Mannheim weitere Beschränkungen gelockert. So dürfen alle Ladengeschäfte, unabhängig von ihrer Verkaufsfläche, unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Spielplätze sollen demnächst wieder benutzt werden dürfen. Außerdem werden die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gelockert.