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05. Mai 2020

Die Stadt erlässt eine neue Allgemeinverfügung durch die die bisher verfügten Aufenthaltsverbote aufgehoben werden. Stattdessen gilt ein Grillverbot an Rheinterrassen, Neckarwiesen und Strandbad, eine Abstandsregelung von mindestens 8 Metern auf allen öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet und Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Warteschlangen und auf Wochenmärkten. Die zulässige Höchstzahl von Kindern auf Spielplätzen wird auf maximal ein Kind pro 10 Quadratmeter Fläche begrenzt. Entsprechende Schilder mit Angabe der Höchstzahl sollen auf den Spielplätzen angebracht werden.