Die beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe eingelegten Einsprüche gegen die Wahl
Spechts zum Oberbürgermeister werden zurückgewiesen. Innerhalb eines Monats besteht nun die Möglichkeit gegen die Zurückweisung der Einsprüche Klage einzureichen.
Spechts zum Oberbürgermeister werden zurückgewiesen. Innerhalb eines Monats besteht nun die Möglichkeit gegen die Zurückweisung der Einsprüche Klage einzureichen.
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