Das Verwaltungsgericht Karlsruhe weist die Klage gegen die Oberbürgerwahl 2023 in Mannheim als unbegründet und ohne Substanz ab. Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen und wegen ungebührlichen Verhaltens bei Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro zahlen.
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