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06. November 2020

Die Stadt Mannheim erlässt in Folge der geänderten Rechtsverordnung des Landes eine neue Corona-Allgemeinverfügung. Ab 7. November gilt die Maskenpflicht im Freien an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich nicht mehr täglich, sondern nur noch montags bis samstags von 9 Uhr bis 21 Uhr. Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Warteschlangen und auf Wochenmärkten im gesamten Stadtgebiet bestehen. Das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr bleibt ebenfalls bestehen.