CDU-Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel wird vom Amtsgericht Mannheim dazu verpflichtet, einen zuvor gekündigten Mieter einer Löbel-Immobilie wieder in seine Wohnung zu lassen. Der Mieter hatte hierzu einen Antrag am Amtsgericht gestellt. Löbel geht mit seinem Anwalt und Parteifreund Claudius Kranz in Berufung. Nun ist der Fall Sache des Landesgerichts.
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