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16. März 2020

Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt. Angehörige können direkt am Grab Abschiednehmen. Trauergesellschaften dürfen maximal zehn Personen umfassen. Taufen und Hochzeiten sind nur im allerkleinsten Familienkreis möglich. Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind untersagt.