Breadcrumb-Navigation

20. April 2020

Die Landesregierung ändert ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die wichtigste Erneuerung ist die schrittweise Öffnung des Einzelhandels. Geschäfte unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen, in Mannheim sind das 1.711 Geschäfte, davon 632 in den Quadraten. Auch Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen. Strenge Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten, eine Maskenpflicht besteht bislang nicht. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 3. Mai 2020.