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20. Februar 1690

Kurfürst Philipp Wilhelm erlässt neue Stadtprivilegien. Diese orientieren sich stark an der Fassung von 1652, räumen jedoch den Katholiken wie auch den Lutheranern Gleichberechtigung mit den Reformierten ein. Auch wird von der 1652 erlassenen Zunftfreiheit Abstand genommen. Erbprinz Johann Wilhelm bestätigt die Privilegien.