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23. November 2021

Seit heute gilt in allen Mannheimer Krankenhäusern ein Besuchsverbot. Lediglich Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken erhalten in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt Zutritt. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher und psychischer Beeinträchtigung sowie bei Geburten.