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28. Januar 1855

Einer der letzten politischen Prozesse aus der Revolutionszeit wird am Mannheimer Hofgericht gegen Hessen und Badener - letztere vornehmlich aus Weinheim - geführt, die 1848 die Eisenbahn teilweise demolierten, ohne dass es deswegen zu einer Entgleisung gekommen wäre. Da die Akten des ersten Prozesses 1849 von Gustav Struve verbrannt worden waren, wurde Assessor Babo mit der neuen Untersuchung der Vorfälle betraut. Die Urteile, von denen auch ein angesehener Mannheimer Bürger betroffen ist, reichen von Schadensersatz bis 15 Jahre Zuchthaushaft.