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Oskar-Meixner-Straße

Anfang (field_beschlussdatum)
Bereich (field_thema)
Straßenname
Vormals (field_vormals)
Schlüssel
8471
Stadtteil
Neckarau/Almenhof
Beginn der Straße
Neckarauer Straße
Ende der Straße
Sigrid-Hackbarth-Straße
Vormals
Vögele-Gelände
Historisches
Benannt nach Oskar Meixner (geb. 26.03.1922 in Brühl, gest. 15.04.2001 in Brühl)Professor Oskar Meixner begann sein berufliches Leben mit einer Werkzeugmacherlehre bei der Firma Lanz in Mannheim. Danach begann er ein Studium des Maschinenbaus an der Ingenieurschule Mannheim, das durch Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft unterbrochen wurde. Nachdem er 1948 sein Studium am Staatstechnikum und der Technischen Hochschule Karlsruhe abschließen konnte, trat er zunächst eine Tätigkeit als Versuchsingenieur bei KSB Frankenthal an, bevor er ab 1949 Dozent für Strömungsmaschinen an der Städtischen Ingenieurschule Mannheim wurde. Von 1955 bis 1985 war er Direktor der Ingenieurschule Mannheim bzw. später Rektor der Fachhochschule für Technik Mannheim, wie die frühere Ingenieurschule ab 1971 hieß. In dieser Funktion hatte Herr Prof. Meixner entscheidenden Anteil daran, dass sich die Fachhochschule Mannheim zu der maßgeblichen Ausbildungsstätte für Ingenieure in der Region entwickelteDas jahrzehntelange Wirken als Hochschullehrer und Verwaltungsexperte wurde bereits zu seinen Lebzeiten mit zahlreichen Auszeichnungen gewürdigt: 1980 erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande und 1985 die Verdienstplakette des Deutschen Studentenwerks sowie das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Seit 1984 war er Ehrensenator der Universität Mannheim, um nur einige der Ehrungen zu nennen.
Der Taufbezirk soll Professorinnen und Professoren der Hochschule Mannheim und ihrer Vorgängerinstitutionen würdigen und den Bezug zur gegenüberliegenden Hochschule Mannheim herstellen. Die Sigrid-Hackbarth-Straße, Oskar-Meixner-Straße, Walter-Krause-Straße sowie die schon bestehende Paul-Wittsack-Straße werden diesem neuen Taufbezirk zugeordnet
Beschlussdatum
Gremium
Gemeinderat
Quelle
Öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2015